Hygiene-Erstinspektion nach VDI/DVGW 6023

Eine systemorientierte Analyse sollte in jeder Anlage bereits vor der Befüllung der Trinkwasser-Installation durchgeführt werden. Planerische Mängel oder Fehler in der Installationen können zu diesem Zeitpunkt noch mit vergleichsweise geringem Aufwand beseitigt werden. Ist die Anlage erst einmal gefüllt und verdeckt, d.h. teilweise in Wänden oder unter Deckenverkleidungen verborgen, wird eine etwaige Mangelbeseitigung sehr schnell aufwändig und teuer.

Schließlich hat auch jeder Kunde, dessen Trinkwasser-Installation neu errichtet oder wesentlich geändert wurde (auch in Kleinanlagen), einen Rechtsanspruch auf die Ergebnisse einer Hygiene-Erstinspektion nach VDI/DVGW 6023 im Rahmen der Abnahme:

VDI/DVGW 6023 "Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung"

6 Planung, Montage und Inbetriebnahme
6.9.2  Hygiene-Erstinspektion

Die Einhaltung der im Abschnitt 6 aufgelisteten Anforderungen muss vor der Befüllung der Trinkwasser-Installation geprüft werden. Diese Prüfung darf nur von fachkundigen Personen mit hygienisch/technischer Zusatzqualifikation durchgeführt werden. Diese Zusatzqualifikation kann insbesondere durch eine bestandene Prüfung nach VDI/DVGW 6023 Kategorie A, nachgewiesen werden. Dieser Nachweis darf nicht älter als fünf Jahre sein.

Um die Einhaltung der Anforderungen nach Punkt 6 der VDI/DVGW 6023 (Planung, Montage und Inbetriebnahme) vor der Befüllung und vor der Verdeckung von Leitungsanlagen prüfen zu können, muss die Hygiene-Erstinspektion mindestens die nachfolgenden Punkte umfassen:

  • Prüfung der erforderlichen Unterlagen auf Vollständigkeit, einschließlich Betriebsanweisungen, Instandhaltungsplan oder Hygieneplan
  • Prüfung der Trinkwasser-Installation auf Einhaltung der Anforderungen des Raumbuchs und der Anforderungen nach Punkt 6 der VDI/DVGW 6023
  • Prüfung von Anschlüssen zu Feuerlöschleitungen und anderen Nichttrinkwasser-Installationen/Apparaten auf Zulässigkeit und geeignete Sicherungseinrichtungen zum Schutz des Trinkwassers.
Im Rahmen der Hygiene-Erstinspektion festgestellte Mängel müssen vor dem Befüllen der Trinkwasser-Installation behoben werden; die vorhandenen Unterlagen sind entsprechend zu aktualisieren.

Diese Inspektion mit Prüfung auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere natürlich Punkt 6 VDI/DVGW 6023, ist die Aufgabe eines unbefangenen Fachmanns im Sinne einer (Teil-)Abnahmeprüfung als beauftragter Vertreter des Bauherrn.

Die Verpflichtung des Auftraggebers vor der Befüllung einer neu errichteten Trinkwasser-Installation eine Hygiene-Erstinspektion durch einen unabhängigen Fachmann zu beauftragen, erfüllt dabei die Anforderungen der Überwachungspflicht im Rahmen der Delegationshaftung. Oder anders ausgedrückt, wenn man jemandem einen Auftrag erteilt, muss ggf. auch überwacht werden, dass der Auftrag ordnungsgemäß durchgeführt wurde.